Das elektronische Abfallnachweisverfahren eANV
Gemäß der Abfallnachweisverordnung besteht seit April 2010 für alle am Prozess der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten die Pflicht der elektronischen Nachweisführung. Dies betrifft sowohl den Abfallerzeuger und -beförderer als auch den Entsorger und die beteiligten Behörden.
Seit Februar 2011 ist die Nutzung der elektronischen Signatur zur Abwicklung der Verfahrensschritte zwingend vorgeschrieben. Die Umsetzung dieser Regelung setzt den Einsatz einer persönlichen qualifizierten elektronischen Signatur und eines entsprechenden Kartenlesegerätes voraus.
Weitere Informationen zum eANV sind z.B. beim Bayerischen Landesamt für Umwelt abrufbar.
Als Bevollmächtigter des Abfallerzeugers erledigen wir Ihre administrativen Aufgaben im Rahmen des eANV, z. B. die Vorbereitung von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen.
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